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Grundsätzliches und Neues zur Grundsteuerreform
Neubewertung aller Grundstücke bundesweit zum 01.01.2022
Grundsteuerwert löst Einheitswert ab 2025 ab
bis 31.12.2024 Anwendung Einheitswert für GrdSt
dreistufiges Verfahren:
1. Stufe: Feststellung Grundsteuerwert alle 7 Jahre (Grundstücksbewertung)
2. Stufe: Festsetzung Grundsteuermessbetrag (Anwendung Steuermesszahl)
3. Stufe: Festsetzung Grundsteuer (Anwendung kommunaler Hebesatz)
Warum eine Reform der Grundsteuer?
Welche Vermögensarten sind betroffen?
Insbesondere werden hierzu benötigt:
Die Entwicklung der EDV-Programme und der ELSTER-Schnittstelle zur Finanzverwaltung ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Hier werden wir Sie zeitnah weiter informieren.
Link direkt zur offiziellen Quelle für noch mehr Informationen: hier klicken
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur neuen Grundsteuer-Regelung stellt das BMF in einem Fragen-Antwort-Katalog zur Verfügung: FAQ zur neuen Grundsteuer (BMF)
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