Kyritz | zur Startseite Kyritz | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Information zur Grundsteuerreform

Grundsätzliches und Neues zur Grundsteuerreform

Neubewertung aller Grundstücke bundesweit zum 01.01.2022
Grundsteuerwert löst Einheitswert ab 2025 ab
bis 31.12.2024 Anwendung Einheitswert für GrdSt

 

dreistufiges Verfahren:
1. Stufe: Feststellung Grundsteuerwert alle 7 Jahre (Grundstücksbewertung)
2. Stufe: Festsetzung Grundsteuermessbetrag (Anwendung Steuermesszahl)
3. Stufe: Festsetzung Grundsteuer (Anwendung kommunaler Hebesatz)

Warum eine Reform der Grundsteuer?

  • Urteil vom 10.04.2018 BverfG: Verfassungswidrigkeit der geltenden Bewertung
  • 26.11.2019 Grundsteuerreformgesetz verabschiedet erster Hauptfeststellungszeitpunkt sei der 01.01.2022,
  • Abgabe der Steuererklärung ab 01.07.2022
  • Abgabe von Daten zu Gebäuden und Grundstücken
  • Neubewertung von 36 Millionen Immobilien, davon 24 Millionen Wohnimmobilien
  • Problem Datenbereitstellung
  • elektronischer Erklärungsform

Welche Vermögensarten sind betroffen?

 

  • Land- und Forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A)
  • Wald (Ertragswertverfahren)
  • Landwirtschaftsflächen (Ertragswertverfahren)
  • Kleingarten (vereinfachtes Ertragswertverfahren)
  • Grundvermögen
  • Bebaute Grundstücke/Erbbaugrundstücke/Erbbaugebäude (Grundsteuer B)
  • Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum (Ertragswertverfahren
    Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, Teileigentum, sonstige bebaute Grundstücke (Sachwertverfahren)
  • Unbebaute Grundstücke (Grundsteuer C)

 

Insbesondere werden hierzu benötigt:

  • bisherige Einheitswertbescheide und Aktenzeichen
  • Grundbuchauszüge der Grundstücke
  • die Grundstücksflächen und ggf. Miteigentumsanteile
  • Baujahr der Gebäude
  • Angaben zur Wohnfläche bzw. Bruttogrundfläche der Gebäude

 

Die Entwicklung der EDV-Programme und der ELSTER-Schnittstelle zur Finanzverwaltung ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Hier werden wir Sie zeitnah weiter informieren.

 

Link direkt zur offiziellen Quelle für noch mehr Informationen: hier klicken 

 

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur neuen Grundsteuer-Regelung stellt das BMF in einem Fragen-Antwort-Katalog zur Verfügung: FAQ zur neuen Grundsteuer (BMF)

 

 

Wir helfen Ihnen

Kontakt

mein-Steuerberater.de 

 

Marktplatz 9
16866 Kyritz
 

Tel 033971 305550
Fax 033971 305559